24.7.2023
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Haus verkaufen mit Wohnrecht: Das sollten Sie beachten

Das eigene Haus verkaufen, aber dennoch weiterhin darin wohnen können – diese Möglichkeit bietet der Hausverkauf mit Wohnrecht. Besonders für ältere Immobilienbesitzer, denen die Pflichten als Eigentümer über den Kopf wachsen, kann dieses Modell eine gute Alternative zum Umzug sein. Schließlich haben viele Menschen den Wunsch, ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden zu verbringen, möchten aber auch im Alter den gewohnten Lebensstandard halten. Ein Verkauf mit Wohnrecht kann dafür der Weg der Wahl sein. Was das konkret bedeutet, welche Rechte und Pflichten es gibt und wie ein Wohnrecht sich finanziell auf den Verkauf auswirkt, erklären wir in diesem Artikel.

Was bedeutet es, ein Haus mit Wohnrecht zu verkaufen?

Ein Hausverkauf mit Wohnrecht unterscheidet sich im Ablauf nicht von einem klassischen Immobilienverkauf. Der einzige Unterschied ist, dass der bisherige Eigentümer nach Verkauf nicht ausziehen muss, sondern für die Dauer des Wohnrechts weiter im Haus leben darf. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, das Wohnrecht umzusetzen:

Dieses Wohnrecht kann sowohl unentgeltlich als auch entgeltlich vereinbart werden. Werden keine Mietzahlungen gefordert, wird jedoch der Wert des Wohnrechts in der Regel vom Verkaufspreis der Immobilie abgezogen. Letztendlich liegt es hier am bisherigen und neuen Eigentümer, eine faire Regelung zu finden, die für beide Parteien zufriedenstellend ist. Diese Regelung kann vertraglich vereinbart oder für eine höhere Sicherheit im Grundbuch eingetragen werden – ebenso kann sie in beiderseitigem Einverständnis auch wieder aufgelöst werden.

Was ist das Wohnrecht wert?

Da das Wohnrecht beim Immobilienverkauf die Nutzungsfreiheit des neuen Eigentümers einschränkt, mindert es den Verkaufspreis um den Wert des Wohnrechts, sofern keine Mietzahlungen vereinbart wurden. Der Wert eines lebenslangen Wohnrechts wird ermittelt, indem die fiktive Jahreskaltmiete mit dem Kapitalwertfaktor multipliziert wird, der sich aus den Daten des ehemaligen Eigentümers ergibt. Beim Kapitalwertfaktor handelt es sich um einen Wert, der auf Geschlecht, Alter und durchschnittlicher Lebensdauer basiert – er kann in einer Tabelle des Bundesfinanzministeriums frei eingesehen werden. Eine beispielhafte Berechnung kann dann so aussehen:

Für eine Immobilie mit Wert von 350.000 Euro wird eine fiktive Jahreskaltmiete von 10.000 Euro angesetzt. Die offizielle Liste des Bundesfinanzministeriums gibt an, dass der Kapitalwert des 73-jährigen Bewohners bei 9,038 liegt. Daraus gibt sich ein Wert von 90.830 Euro für das Wohnrecht.

Dieser Wert wird beim Verkauf vom Immobilienwert von 350.000 Euro abgezogen, sodass sich ein Verkaufspreis von 259.170 Euro ergibt. Die Differenz – also der Wert des Wohnrechts – muss vom bisherigen Eigentümer beim Finanzamt versteuert werden.

Wo liegt der Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauch?

Alternativ zum Hausverkauf mit Wohnrecht kann eine Immobilie auch mit Nießbrauchrecht verkauft werden – sowohl vollständig als auch im Teilverkauf. Da das Nießbrauchrecht mit mehr Rechten, aber auch mit mehr Pflichten einhergeht, hängt es stark von den Plänen und Vorstellungen des bisherigen Eigentümers ab, welcher Weg der richtige ist. Verkaufen Sie Ihr Haus beispielsweise an Kinder oder andere Familienmitglieder und möchten möglichst viel Verantwortung abgeben, ist ein Wohnrecht völlig ausreichend. Wünschen Sie sich mehr Freiheit, möchten vielleicht Ihr Haus in Zukunft noch vermieten, benötigen Sie das Nießbrauchrecht. Wichtig ist in jedem Fall, die Unterschiede zwischen den beiden Formen zu kennen.

Das bedeutet ein Wohnrecht

Das bedeutet das Nießbrauchrecht

Welche Rechte und Pflichten hat man beim Hausverkauf mit Wohnrecht?

Wird ein Haus oder eine Wohnung mit Wohnrecht verkauft, ist das mit Rechten für den bisherigen Eigentümer, aber auch mit einigen Pflichten verbunden. Diese Rechte und Pflichten sind gesetzlich festgelegt, sofern das Nutzungsrecht im Grundbuch eingetragen ist.

Die Rechte im Überblick

Die Pflichten im Überblick

Durchdachter Hausverkauf in Begleitung eines Immobilienmaklers

Sind Sie auf der Suche nach einer Lösung für Ihre Immobilie, die für finanzielle Sicherheit im Alter sorgt, aber dennoch weiterhin die Möglichkeit bietet, in den eigenen vier Wänden zu wohnen, ist der Hausverkauf mit Wohnrecht eine der Optionen. Alternativen dazu sind beispielsweise der Teilverkauf mit Nießbrauchrecht oder die Immobilienverrentung, bei der Sie statt des vollen Verkaufspreises monatliche Rentenzahlungen erhalten. Da unterschiedliche Optionen verschiedene Vor- und Nachteile mit sich bringen, empfiehlt sich eine professionelle Beratung, beispielsweise vom erfahrenen Makler. Er kann Sie nicht nur zum für Sie passenden Modell beraten, sondern im Anschluss beim Hausverkauf begleiten. Sie profitieren von Erfahrung, Branchenkenntnis und Zeitersparnis für einen komplexen Prozess.

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