Proin consectetur orci massa, sed facilisis justo pharetra a. Sed eros nulla, placerat id ipsum a, elementum commodo lectus. Quisque mattis ante sit amet commodo suscipit.
Das Angebotsverfahren ist keine Auktion oder Versteigerung, auch steht der jeweilige Anbieter nicht unter Geldnot. Das Angebotsverfahren ist eine innovative Art, Immobilieneigentum zu vermarkten. Es gibt Ihnen als Erwerber die Möglichkeit, den Betrag zu bieten, der Ihnen das Objekt wert ist. Beim Angebotsverfahren entscheidet ausschließlich der Eigentümer, ob das Höchstgebot akzeptiert wird. Der Anbieter ist nicht dazu verpflichtet, ein Angebot anzunehmen. Sollten Sie trotz Höchstgebot doch keine Einigung mit dem Eigentümer erzielen, stehen weder Ihnen noch dem Eigentümer Ersatz von Aufwendungen oder ein Schadenersatz in irgendwelcher Art zu.
Beachten Siebitte, dass ein rechtswirksamer Vertrag über eine Immobilie in einem Angebotsverfahrennur durch einen notariell beurkundeten Kaufvertrag zustande kommt.
Wir wünschen Ihnen viel Glück und eingutes Gespür für Ihr Gebot.
Im Falle einer Immobilienerbschaft stellt sich früher oder später die Frage: Wie soll die Immobilie genutzt werden? Hier gibt es mehrere Optionen – die Entscheidung hängt ganz von Ihren persönlichen Vorstellungen ab.
Musterstraße 1, 45478 Mülheim an der Ruhr
20 Zimmer
4 Stockwerke
Gebäudeart Wohnhaus
Wohnfläche 800m²
Grundstücksfläche 800m²
Name des Bieters
Peter Meier
Das Mindestgebot beträgt
960.000 EUR
Ende der Bietzeit
08. Oktober 2021, 11:00 Uhr