Willkommen Peter Meier, Zeit, Ihren Traum zu verwirklichen.

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Wichtige Informationen zum geschlossenen Angebotsverfahren

Das Angebotsverfahren ist keine Auktion oder Versteigerung, auch steht der jeweilige Anbieter nicht unter Geldnot. Das Angebotsverfahren ist eine innovative Art, Immobilieneigentum zu vermarkten. Es gibt Ihnen als Erwerber die Möglichkeit, den Betrag zu bieten, der Ihnen das Objekt wert ist. Beim Angebotsverfahren entscheidet ausschließlich der Eigentümer, ob das Höchstgebot akzeptiert wird. Der Anbieter ist nicht dazu verpflichtet, ein Angebot anzunehmen. Sollten Sie trotz Höchstgebot doch keine Einigung mit dem Eigentümer erzielen, stehen weder Ihnen noch dem Eigentümer Ersatz von Aufwendungen oder ein Schadenersatz in irgendwelcher Art zu.

Beachten Siebitte, dass ein rechtswirksamer Vertrag über eine Immobilie in einem Angebotsverfahrennur durch einen notariell beurkundeten Kaufvertrag zustande kommt.

Wir wünschen Ihnen viel Glück und eingutes Gespür für Ihr Gebot.

Bitte beachten Sie, dass die Entrü
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Name des Bieters

Peter Meier

Das Mindestgebot beträgt

960.000 EUR

Ende der Bietzeit

08. Oktober 2021, 11:00 Uhr

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Dann melden Sie sich gerne telefonisch unter
0208 - 9600100.